Förderprogramme

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Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen für Gewerbeunternehmen und Landwirtschaft

Technologien und ihre Fördermöglichkeiten

Elektrisch angetriebene Pumpen 

  • Hocheffiziente Kreiselpumpen & Trockenläuferpumpen. 
  • Hocheffiziente Nassläufer-Umwälzpumpen. 
  • Frequenzumrichter für Pumpen bei variablem Volumenstrom. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? 

Hocheffiziente Kreisel- & Trockenläuferpumpen 
  • Die elektrische Eingangsleistung des Pumpenmotors darf 1 MW nicht übersteigen. 
  • Das im Spiralgehäuse befindliche Laufrad (Schaufelrad) muss über eine Welle von einem hocheffizienten Elektromotor entsprechend den Kriterien nach Ziff. 1.1 dieses Merkblattes angetrieben werden.
  • Alternativ muss die Pumpe einen Mindesteffizienzindex (MEI) von ≥ 0,70 nach Verordnung (EG) Nr. 547/2012 vorweisen können und von einem Motor mit der Effizienzklasse IE3 *angetrieben werden.
  • Verdrängerpumpen müssen ebenfalls von einem hocheffizienten Elektromotor entsprechend den Kriterien nach Ziff. 1.1 dieses Merkblattes angetrieben werden. 
Nassläufer-Umwälzpumpen: 
  • Die Pumpen müssen eine hydraulische Leistung von minimal 1 W und maximal 2.500 W aufweisen. 
  • Die Pumpen müssen einen Energieeffizienzindex (EEI) ≤ 0,20 berechnet nach dem Verfahren in Verordnung (EU) Nr. 622/2012 aufweisen. 
Drehzahlregelung bei Pumpen: 
  • Der Frequenzumrichter muss für den Nennstrom des Pumpenmotors ausgelegt sein (Typenschild Elektromotor und FU-Herstellerangabe). 
  • Der auszustattende Pumpenmotor muss für den Dauerbetrieb in dem jeweiligen Frequenzbereich ausgelegt sein. 

 

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.

Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

 

Fördertatbestand:
hocheffiziente el. Motoren & Antriebe, Drehzahlregelung, Steuerungs- & Regelungstechnik

Elektrische Motoren und Antriebe

Förderbestand

  • Hocheffiziente fabrikneue Elektromotoren sowie Elektroantriebe
  • Frequenzumrichter

Vorraussetzungen

Motoren mit:

  • Nennleistung <0,75 kW müssen eine Nenn-Mindesteffizienz von wenigstens 82,4% aufweisen [1]
  • Nennleistung zwischen 0,75 kW und 375 kW müssen mindestens der Effizienzklasse IE4 aufweisen
  • Nennleist größer als 375 kW müssen eine Nenn-Mindesteffizienz größer als 96,0 % aufweisen*

Drehzahlregelung bei elektrischen Motoren und Antrieben

  • Richtige Auslegung des Frequenzumrichters auf den Nennstrom des Motors

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.

Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

 

[1] nach dem Verfahren in Verordnung (EG) Nr. 640/2009 vom 22. Juli 2009

Förderbestand

Hocheffiziente Kompressoren

  • mit Drehzahlregelung
  • ohne Drehzahlregelung, wenn mit geringer Schalthäufigkeit und geringem Leerlaufanteil
  • Nachrüstung einer übergeordneten Steuerung bei mehreren Kompressoren zur bedarfsgeregelten Optimierung der Gesamteffizienz der Druckluftstation.
  • Wärmeübertrager für die Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen.
  • Die Erstinvestition in ein Ultraschallmessgerät zum Auffinden von Leckagen (Leckagemessgerät).

Voraussetzungen

Hocheffiziente Drucklufterzeuger:

  • Das Druckniveau muss im Bereich zwischen 3 und 15 bar Überdruck liegen.

Übergeordnete Steuerung bei mehreren Kompressoren

  • Die übergeordnete Steuerung muss parallel arbeitende Kompressoren zur energieoptimalsten Deckung des Druckluftbedarfs (z.B. Betrieb in gemeinsamem Druckband) führen.

Wärmerückgewinnung

  • Die thermische Rückgewinnungsleistung muss mindestens 70 % der elektrisch aufgenommenen Leistung des Kompressors im Nennbetrieb entsprechen.

Ultraschallmessgerät

  • ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme gemäß Ziff. 1.4 (Modul 1, Druckluft 1.4). Je Antragsteller wird maximal ein Leckagemessgerät mit Netto-Investitionskosten von maximal 500 Euro gefördert, außerdem ausschließlich in Kombination mit einer anderen geförderten Maßnahme aus dem Bereich Druckluft

Welche besonderen Nachweise müssen erbracht werden?

  • Der Nachweis des Bestpunktes bei drehzahlgeregelten Kompressoren erfolgt durch den Hersteller
  • Der Nachweis der Wärmerückgewinnung ist über eine Berechnung auf Grundlage der Produktdatenblätter des Wärmetauschers und Kompressors zu erbringen.

Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen.

Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fördertatbestand:
WRG-Einrichtung, notwendige Anlagenperipherie, Maßnahmen zur Auskopplung von Abwärme

Fördertatbestand:

Dämmung von Anlagen bzw. Anlagenteilen

  • Dämmung bisher nicht gedämmter Anlagenteile(z.B.Rohrleitungen,Behälter,Flansche,Ventile,Armaturen).
  • Austausch und ErtüchtigungvorhandenerDämmsysteme.
  • DämmungbeimNeubauvonAnlagen.

Vorraussetzung

Förderfähigkeit Variante A: Dämmschichtdicke und Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes

o Wenn die Referenzdämmschichtdicke berechnet nach Tabelle 4 erreicht oder überschritten wird und gleichzeitig die Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Dämmstoffes die in Tabelle 6 bzw. Tabelle 7 aufgelisteten Werte (bei der vorliegenden Mitteltemperatur) erreicht oder unterschreitet.

o Förderfähigkeit Variante B: Wärmestromdichte (q)Wenn die Wärmestromdichte den nach den Formeln in Tabelle 4 berechneten Wert erreicht oder unterschreitet.

Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fördertatbestand:
Kompressions-, Ammoniak- & Sorptionsanlagen, Kühltürme, freie Kühlung (halogenierte Kältemittel nur begrenzt erlaubt!), energiesparende Verdampfer- bzw. Kühlerlüfter, Umstellung auf natürliche Kältemittel, vergrößerte Kondensatoren

Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Gefördert werden im Rahmen von Modul 2 der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseanlagen, deren Wärme zu über 50% für Prozesse, d.h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. (Modul 2 BAFA)

Die maximale Förderung beträgt 10 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben. Die Förderquote beträgt bis zu 55 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Solarkollektoren

Förderbestand

  • Solarkollektoren, die nach Solar Keymark geprüft sind und einen Kollektorertrag (Qkol) von mindestens 525 kWh/m2 erreichen.

Wärmepumpen

  • Elektisch betriebene Wärmepumpen die nach etablierten europäischen Baureihenreglements zertifiziert sind und im zertifizierten Testbereich betrieben werden  (+/- 5 K Abweichung)
  • Wärmepumpen mit abweichenden Betriebsparametern ( > +/- 5 K Abweichung) und ohne gültige Zertifizierung müssen
    • eine effektive Leistungszahl (COPeff ) von min. 2,0 aufweisen
    • zudem einen Gütegrad von min. 0,4 (Formel in Anlehnung VDMA Einheitsblatt)
  • Gas-Wärmepumpen sind dann förderfähig, wenn diese eine Heizzahl (PEReff) von 1,2 vorweisen

Biomasseanlagen

  • Feuerungsanlagen, die Biomassebasierte Brennstoffe verfeuern
  • Biomasseanlagen, die über eine Baumusterprüfung verfügen; Förderfähige Anlagen: http://www.bafa.de/qw595m
  • Biomasseanlagen ohne Baumusterprüfung, garantierter spezifischer Wirkungsgrad auf Basis des Heizwertes

Voraussetzungen:

  • 3 jährige Dokumentierung und Überprüfung des tatsächlichen Wirkungsgrads  auf Basis der eingekauften Brennstoffmenge und Heizwert.
  • Prüfung der Brennwertnutzung.
  • Ab 100kW muss ein Abgaswärmetauscher installiert sein

 

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Wärmeerzeugern insbesondere:

  • Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger,
  • Anbindung der beantragten Wärmeerzeuger an die Wärmesenke(n), im Falle einer Wärmepumpe auch die Anbindung an eine oder mehrere Wärmequellen wie z.B. Abwasser- oder Abluftstrom,
  • Aufständerung und Unterkonstruktion für Solarkollektoren,
  • notwendige Baumaßnahmen zur Aufstellung bzw. Einrichtung der Biomasseanlage oder Wärmepumpe (z.B. Fundament oder Einhausung),
  • die zur Ertragsüberwachung und Fehlererkennung installierten Mess- und Datenerfassungseinrichtungen.

Zu den als Nebenkosten förderfähigen Ausgaben zählen darüber hinaus Kosten für:

  • Machbarkeitsabschätzungen und Planungen im Zusammenhang mit der Umsetzung einer beantragten Maßnahme sowie
  • Installations- und Montagekosten.

Fördertatbestand:
Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern, Vorhangfassaden, Außentüren und Toren (inkl. Ladenstellen), einbruchhemmende Maßnahmen, Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes

Bei Interesse eines geförderten Sanierungsfahrplans schauen bitte bei Sanierungsfahrpläne für Nicht-Wohngebäude  vorbei.

Wir erweitern unsere Seite kontinuierlich mit neuen Informationen. Schauen Sie regelmäßig vorbei, um neue Fördermöglichkeiten zu entdecken.

Quelle/Informationsgrundlage:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle