Sind Sie für das Energieaudit 2019 vorbereitet?
Alle großen Unternehmen bzw. Nicht-KMUs mussten bis 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 abgeschlossen haben. 4 Jahren später (2019) folgt allerdings das Wiederholungsaudit. Seien Sie darauf vorbereitet, um die Durchführung effizient über die Bühne zu bringen. Wir zeigen Ihnen dabei wie und kümmern uns um alles!
Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 muss dabei von qualifizierten Energieauditoren durchgeführt werden.
Wer ist betroffen?
- Alle Nicht-KMU sowie Partner- und Verbundunternehmen*
Ausgenommen sind allerdings Unternehmen mit bestehendem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystem nach EMAS.
- Kommunale Eigenbetriebe mit mehr als 25% Beteiligung der öffentlichen Hand
Grundsätzlich sind alle wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde betroffen, die den Betrieb gewerblicher Art (BgABegriff) erfüllen. Nicht betroffen sind jedoch die Abwasserbeseitigung und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern und einem Haushaltsvolumen von weniger als 10 Mio. Euro. Es verbleiben aber insbesondere Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas, Wärme), öffentliche Verkehrsbetriebe, Hafenbetriebe, Kur- und Bäderbetriebe, Altenheime, Museen, Volkshochschulen, Messehallen, Schwimmbäder, Mineralwasserbetriebe, Wohnungsbauunternehmen etc. in der Pflicht, ein Audit durchzuführen.
Warum das Energieaudit durch SES-Ingenieure durchführen lassen?
* Zur Berechnung der Mitarbeiterzahl bei Partner- und Verbundunternehmen verweisen wir an dieser Stelle auf das BAFA-Merkblatt.
Weitere Informationen zu Thema:
Interview zu Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude mit der KfW
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Interview der Deutschen Gesellschaft der Sonnenenergie (DGS – www.sonnenenergie.de) mit dem BAFA.
SE-2017-03-s032-Energieeffizienz-Wider_d[…]
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