Nicht-KMU

Energieaudits für Nicht-KMU

Sind Sie für das Energieaudit 2019 vorbereitet?

Alle großen Unternehmen bzw. Nicht-KMUs mussten bis 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 abgeschlossen haben. 4 Jahren später (2019) folgt allerdings das Wiederholungsaudit. Seien Sie darauf vorbereitet, um die Durchführung effizient über die Bühne zu bringen. Wir zeigen Ihnen dabei wie und kümmern uns um alles! 

Alle Unternehmen, die den Status Nicht-KMU besitzen, müssen im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ein Energieaudit nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1 durchführen. Das BAFA übernimmt dabei die Überwachungsfunktion. Dazu hat es in einem Merkblatt für Energieaudits die Anforderungskriterien konkretisiert.

Die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 muss dabei von qualifizierten Energieauditoren durchgeführt werden.  

Wer ist betroffen?

  •  Alle Nicht-KMU sowie Partner- und Verbundunternehmen*

Ausgenommen sind allerdings Unternehmen mit bestehendem Energiemanagementsystem nach ISO 50001 bzw. Umweltmanagementsystem nach EMAS.

  • Kommunale Eigenbetriebe mit mehr als 25% Beteiligung der öffentlichen Hand

Grundsätzlich sind alle wirtschaftlichen Unternehmen der Gemeinde betroffen, die den Betrieb gewerblicher Art (BgABegriff) erfüllen. Nicht betroffen sind jedoch die Abwasserbeseitigung und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern und einem Haushaltsvolumen von weniger als 10 Mio. Euro. Es verbleiben aber insbesondere Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas, Wärme), öffentliche Verkehrsbetriebe, Hafenbetriebe, Kur- und Bäderbetriebe, Altenheime, Museen, Volkshochschulen, Messehallen, Schwimmbäder, Mineralwasserbetriebe, Wohnungsbauunternehmen etc. in der Pflicht, ein Audit durchzuführen.

Warum das Energieaudit durch SES-Ingenieure durchführen lassen?

SES-Ingenieure GmbH bietet mit seinen zugelassenen Energieauditoren und mit langjähriger Erfahrung umfassende Dienstleistungen zur Erfüllung der Anforderungen aus dem Energiedienstleistungsgesetz an. Umfassende Dienstleistungen bedeutet, dass SES-Ingenieure für alle Abschnitte der DIN EN 16247 (1-4) zugelassen sind (siehe unten).
 
Darüber hinaus sprechen unsere Zahlen für sich:
Auditierte Nicht-KMU-Kunden im Jahr 2015
0
auf Energieeffizienz überprüfte Standorte
0

* Zur Berechnung der Mitarbeiterzahl bei Partner- und Verbundunternehmen verweisen wir an dieser Stelle auf das BAFA-Merkblatt.

Energiefolgeaudit Zeitung

Weitere Informationen zu Thema:

Interview zu Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude mit der KfW
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Interview der Deutschen Gesellschaft der Sonnenenergie (DGS – www.sonnenenergie.de) mit dem BAFA.

SE-2017-03-s032-Energieeffizienz-Wider_d[…] 
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