Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude

Für Kommunen & Vereine
Wir bieten kompetente Energieberatung für Kommunen, gemeinnützige Organisationen sowie anerkannte Religionsgemeinschaften.

Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude

Die Energiewende sollen alle anpacken – nicht nur Privathaushalte und Unternehmen. Die rund 12.000 Gemeinden und Landkreise in Deutschland sind schließlich für etwa 2/3 des Energieverbrauchs im öffentlichen Sektor verantwortlich! Steigern Sie die Energieeffizienz und senken Sie den Energieverbrauch in Ihren Liegenschaften. 

Gehen Sie als energieeffiziente Kommune voran und nehmen Sie eine Vorbildfunktion beim Erreichen der Ziele der Energiewende ein!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchte durch geförderte Energieberatung den Kommunen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen. Wir erklären das Programm anhand der 7 W-Fragen:

1. Wer

… kann gefördert werden?

  • Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • Kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht (die Mitglieder dürfen ausschließlich inländische kommunale Gebietskörperschaften sein)
  • Gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren
    Einrichtungen sowie Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (im Modul 2: auch wenn
    die Inanspruchnahme der Energieberatung im Zusammenhang mit einer wirtschaftlichen
    Betätigung als Nicht-KMU steht und der Gesamtenergieverbrauch mehr als 500.000 kWh im
    Jahr beträgt)
  • Soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • Kultureinrichtungen

… übernimmt den Papierkram?

  • Zugelassene Sachverständige (u.a. Energieberater) übernehmen für Sie die Antragsabwicklung. Sie haben also keinen bürokratischen Aufwand.

2. Was

… wird denn gefördert?

  • Energieberatungen zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von bestehenden Nichtwohngebäuden
  • Energieberatungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden können auf Grundlage der DIN V
    18599 gefördert werden, wenn diese dem Standard eines
    bundesgeförderten Effizienzgebäudes entsprechen.

3. Wann

… kann eine Förderung beantragt werden?

Förderfähig sind Energieberatungen, mit denen vor Antragstellung auf Förderung noch nicht begonnen worden ist. Wir empfehlen eine frühzeitige Antragstellung, da die Fördergelder begrenzt sind. Hier gilt es: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

4. Wo

… bzw. welche Bereiche stehen denn im Fokus der Energieberatung?

Das Sanierungskonzept beurteilt den IST-Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik kommunaler Nicht-Wohngebäude energetisch. Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs werden anschließend abgeleitet.

5. Warum

…die hohe staatliche Förderung?

In erster Linie um das Energieeinsparungspotential auch in Kommunen zu identifizieren. Der Sanierungsstau beispielsweise an deutschen Schulen liegt laut KfW bei rund 34 Milliarden €. Dabei hat der Bund inzwischen für Kommunen den Geldbeutel weit aufgemacht. Um das Energieeinsparpotential erst einmal anzuerkennen, fördert das BAFA die Beratungskosten bis zu 80%. 

Anschließend kann man weitere Förderprogramme, wie die der KfW und des BAFA, nutzen, um die empfohlenen Energiesparmaßnahmen umzusetzen. Energieeinsparungen werden natürlich nur nach einer Umsetzung dieser Maßnahmen erzielt.

6. Wie

… hoch ist denn die Förderung?

  • bis zu 80% des Beratungshonorars in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. 
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 500€ für die Präsentation des Beratungsberichts
  • Zuschuss abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beraters und von Nutzungszonen des betreffenden Gebäudes gemäß folgender Tabelle:

… kann ich als Kommune, gemeinnützige Organisation oder Religionsgemeinschaft eine Energieberatung von Nicht-Wohngebäuden beantragen?

Bei Interesse füllt ein Energieberater das Förderformular für Sie aus und reicht dieses beim BAFA ein. Somit profitieren Sie doppelt von diesem Verfahren: Sie erhalten eine geförderte Energieberatung und die Abwicklung übernimmt darüber hinaus der Energieberater.

… läuft denn die Beratung ab?

Ein Energieberater beurteilt die energetische IST-Situation der Gebäude, vor allem der Gebäudehülle, und der Anlagentechnik, also zum Beispiel der Heizung, Lüftung, Beleuchtung. Auf Basis dieser Daten erstellt der Energieberater dann eine Energiebilanz. Des weiteren soll das energetische Sanierungskonzept aufzeigen, wie man durch zeitlich zusammenhängende Maßnahmen ein energetisches Niveau erreichen kann, das einem KfW-Effizienzhaus entspricht.

7. Wozu

… bzw. welche Bereiche stehen im Fokus der Energieberatung?

Das Sanierungskonzept beurteilt den IST-Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik kommunaler Nicht-Wohngebäude energetisch. Zudem werden Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Senkung des Energieverbrauchs abgeleitet.

Weitere Vorteile Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude:

Der Beratungsbericht darf zur Erfüllung von EWärmeG (siehe Sanierungsfahrplan) in Baden-Württemberg verwendet werden, wenn die Nutzungspflicht nach Abschluss der Beratung entsteht. 

Energiefolgeaudit Zeitung

Weitere Informationen zu Thema:

Interview zu Energieberatung kommunaler Nicht-Wohngebäude mit der KfW
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Interview der Deutschen Gesellschaft der Sonnenenergie (DGS – www.sonnenenergie.de) mit dem BAFA.

Wider dem kommunalen_Sanierungsstau.pdf [ex. Link] 
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